Der Oberste Gerichtshof lehnte am Montag einen Antrag der Goldman Sachs Group Inc. ab, die Hürde für Aktionärsklagen wegen Betrugs zu erhöhen, verwies aber eine Sammelklage gegen das Unternehmen zur weiteren Verhandlung an eine untere Instanz zurück.2011 wurde eine Anlegerklage eingereicht, in der behauptet wurde, Goldman habe seinen Aktienkurs vor, während und nach der Finanzkrise 2007-09 künstlich in die Höhe getrieben. In der Klage hieß es, das Unternehmen habe fälschlicherweise behauptet, es halte sich an ethische Regeln, obwohl es in Wirklichkeit bei der Verpackung und dem Verkauf von hypothekarisch gesicherten Wertpapieren mit nicht offengelegten Interessenkonflikten zu kämpfen hatte. Die Interessen unserer Kunden stehen immer an erster Stelle", lautete eine der allgemeinen Aussagen, die die Beklagten, darunter das Arkansas Teacher Retirement System, als betrügerisch bezeichneten, um den Aktienkurs von Goldman künstlich aufrechtzuerhalten. Unser Ruf ist einer unserer wichtigsten Vermögenswerte", hatte das Unternehmen erklärt. "Wir verfügen über umfassende Verfahren und Kontrollen, die dazu dienen, Interessenkonflikte zu erkennen und zu beseitigen. "Der Schlag, den Goldmans Aktien schließlich einstecken mussten, kam laut der Klage, als die Öffentlichkeit erfuhr, dass die Firma enorme Transaktionen strukturierte, die ihr selbst und bestimmten Kunden auf Kosten anderer Kunden zugute kamen.
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