Wie kann ich mich für den elektronischen/papierlosen Versand von Aktionärsunterlagen anmelden?

Die Standardeinstellung von MEXEM für die Verteilung von Aktionärsinformationen (z. B. Vollmachtsunterlagen und Jahresberichte) von US-amerikanischen und kanadischen Emittenten ist die elektronische Zustellung. Das bedeutet, dass Sie als eingetragener Aktionär die Vollmachtsunterlagen per E-Mail erhalten, wenn der Versand per E-Mail zulässig ist. Weitere Informationen darüber, wie Sie sicherstellen können, dass Sie die papierlosen Unterlagen erhalten, finden Sie in unserer Wissensdatenbank.Beachten Sie, dass in bestimmten Fällen die Aktionärsmitteilungen per Post versandt werden, auch wenn Sie die elektronische Zustellung gewählt haben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Warum erhalte ich immer noch Post, obwohl ich die elektronische Zustellung von Aktionärsinformationen beantragt habe?

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