Anträge auf Übertragung von Wertpapieren von einem MEXEM-Konto an eine eingetragene Wohltätigkeitsorganisation werden unter den folgenden Bedingungen angenommen: Bei dem Wertpapier handelt es sich um eine US-Aktie, einen Optionsschein oder eine Anleihe; das Wertpapier kann über DTC übertragen werden; der Empfänger ist eine anerkannte Wohltätigkeitsorganisation, die DTC-Übertragungen akzeptieren kann; der Antrag wird auf dem entsprechenden Charitable Gift Transfer - Letter of Authorisation gestellt, der unterzeichnet und/oder mündlich überprüft werden muss. Hinweis: **Wenn Sie nur einen Teil der Aktien eines bestimmten Wertpapiers übertragen, wird Ihre Standardmethode zur Identifizierung von Steuerpartien für die Zwecke der Bestimmung der Kostenbasis der übertragenen Wertpapiere verwendet. Diese Wahl kann nicht mehr geändert werden, sobald die Wertpapiere übertragen wurden. Weitere Einzelheiten finden Sie unter Was ist die Standardmethode für die Zuweisung von Steuerpartien?
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