Was ist eine Kaution von Dritten?

Als Einlagen Dritter gelten Einlagen, die von einem Konto bei einem Finanzinstitut stammen oder auf ein Konto gezogen werden, das auf einen anderen Namen als den des/der empfangenden Kontoinhaber(s) lautet. Als Einlagen Dritter gelten auch Einlagen in Form von Schecks, die auf den Kontoinhaber ausgestellt und auf MEXEM indossiert sind; MEXEM akzeptiert jedoch keine Schecks mehr, die nicht auf MEXEM ausgestellt sind. Schecks, die zugunsten eines Kontoinhabers an MEXEM zahlbar sind, z. B. eine IRA-Rollover-Einzahlung, werden nicht als Einlagen Dritter betrachtet. Kontoinhaber, die sich nicht sicher sind, ob ein bestimmter Scheck akzeptiert werden kann, sollten sich vor der Einreichung des Schecks mit MEXEM in Verbindung setzen, um dies zu klären. Klicken Sie hier, um weitere Informationen über die Handhabung von Einzahlungen Dritter zu erhalten.

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