Habe ich Anspruch auf eine Debitkarte?

Derzeit sind Debitkarten für IB LLC Einzel- und Gemeinschaftskonten (ausgenommen IRA- und UGMA/UTMA-Konten) mit dem Land des legalen Wohnsitzes USA erhältlich. Wir sind nicht in der Lage zu bestätigen, wann die Debitkarten für nicht in den USA ansässige Personen verfügbar sein werden. Treuhandkonten sind förderfähig, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen (weitere Einzelheiten siehe unten). Die Aktivierung des IB-Schlüssels ist zwar keine Voraussetzung für die Anmeldung, wird aber für die Vorautorisierung von Einkäufen benötigt und wird dringend empfohlen. Die vollständigen Zulassungsvoraussetzungen sind wie folgt:Land des legalen Wohnsitzes: Vereinigte StaatenStaat des derzeitigen Wohnsitzes: Vereinigte StaatenIB Entity: IBLLC-USTIN ist eine US-SozialversicherungsnummerHat eine verifizierte HandynummerEinzel-, Treuhand- oder Gemeinschaftskonto, ausgenommen IRAZusätzliche Einschränkungen für FA-KundenNur US-Treuhandkonten sind für eine Debitkarte berechtigt. Für Treuhandkonten können nur Karten für den Treuhänder bestellt werden (der eine natürliche Person und keine juristische Person sein muss), und auch nur dann, wenn der Treuhänder auch ein Begünstigter ist. Vor der Eröffnung eines Kontos MUSS MEXEM Folgendes nachweisen:Dokumentarischer Nachweis der Existenz des Trusts und der Befugnis, im Namen des Trusts zu handeln - in der Regel in Form einer Kopie eines ausgefertigten Trust-Vertrags (oder einer gerichtlich bestellten Trust-Order)Bestätigte EIN für die juristische Person (IRS Letter)CIP/OFAC für jeden der TrusteeAdditionell sind keine Sekundärkarten erlaubt. Es gibt nur eine Hauptkarte für einen berechtigten Treuhänder pro Treuhandkonto.Wenn Sie sich für eine Debitkarte qualifizieren, lesen Sie die FAQ: Wie beantrage ich eine MEXEM-Debitkarte?

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