Was bedeutet die Meldung "Dem MIFIR 2-Konto ist kein Kurzcode zugewiesen"?

MiFiR II bezieht sich auf Meldepflichten für Produkte, die in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gehandelt werden. Nach den MiFiR-Vorschriften müssen Wertpapierfirmen eine eindeutige Kennung angeben, die der Person oder dem Algorithmus zugewiesen wird, die bzw. der für die Anlageentscheidungen in Bezug auf Produkte verantwortlich ist, die im EWR gehandelt werden. Wenn Sie eine Handelsgenehmigung für ein Produkt beantragen, das in den Geltungsbereich der MiFIR-Vorschriften fällt, wird Ihnen bei der Anmeldung im Kundenportal/Kontoverwaltung ein Formular angezeigt, in dem Sie aufgefordert werden, die erforderlichen Informationen anzugeben. Versuchen Sie bitte, sich im Kundenportal/Kontoverwaltung anzumelden und die erforderlichen Aufgaben zu erledigen, die Ihnen vorgelegt werden. Falls Sie keine Aufgabe sehen, wenden Sie sich bitte an MEXEM Client Services und teilen Sie uns mit, welche Fehlermeldung Sie sehen und für welches Produkt Sie eine Bestellung aufgeben möchten.weitere Informationen darüber, welche Produkte unter die MiFiR-Richtlinie fallen, finden Sie in unserer Knowledge Base.

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