Im Allgemeinen werden bei der Ausübung von Aktienoptionen bzw. der Übertragung von Aktienoptionen keine Gebühren erhoben. Eine Ausnahme bilden australische und Hongkong-Aktienoptionen, bei denen die Gebühren weitergegeben werden. Für US-Aktienoptionen gelten die regulatorischen Gebühren nach Section 31 und FINRA TAF.Indexoptionen werden in der Regel mit Standardprovisionen belastet, mit Ausnahme der Ausübung/Zuweisung von US-Indexoptionen, für die keine Gebühren anfallen.Futures- und Future-Optionen unterliegen Standardprovisionen für Verfall oder Ausübung/Zuweisung.Weitere Informationen finden Sie in der Tabelle "Ausübung und Zuweisung" und auf der Seite "Provisionen" auf der MEXEM-Website.
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