Was geschieht mit meinem Konto im Falle meines Todes?

In allen anderen Fällen sollte der Testamentsvollstrecker Ihres Nachlasses oder der überlebende Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos den MEXEM-Kundendienst per E-Mail an estateprocessing@interactivebrokers.com über ein verstorbenes Konto informieren. Sobald MEXEM über den Tod eines einzelnen Kontoinhabers informiert wurde, wird das Konto als verstorbenes Konto eingestuft, und Aktivitäten (z. B. Handel, Überweisungen) sind generell untersagt, bis die rechtliche Befugnis festgestellt wurde. Die zur Feststellung der rechtlichen Befugnis erforderlichen Dokumente können sich je nach Art des Kontos, das der Kontoinhaber zum Zeitpunkt seines Todes besaß (z. B. Einzelkonto, Gemeinschaftskonto, Treuhandkonto), und dem Land des rechtlichen Wohnsitzes unterscheiden. Zu diesen Dokumenten gehören eine Sterbeurkunde und häufig auch andere offizielle Dokumente wie ein gerichtliches Ernennungsschreiben für den Testamentsvollstrecker, eine Vollmacht für die Übertragung von Aktienbesitz, ein Nachweis des Wohnsitzes und eine Treuhandbescheinigung. Physische Dokumente müssen per Post versandt und in der entsprechenden Eigenschaft unterzeichnet werden; sie werden abgelehnt, wenn die Angaben auf dem Dokument geändert wurden, die Dokumente veraltet sind oder das entsprechende Gerichtssiegel fehlt.

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