Das Dokument muss den Namen des Antragstellers und die entsprechende Adresse enthalten und darf nicht älter als sechs Monate sein, sofern nicht anders angegeben.Bitte legen Sie eine gescannte Version eines der folgenden akzeptablen Dokumente vor:Rechnung eines Versorgungsunternehmens: z. B. eine Rechnung für Strom, Gas, Wasser, Festnetztelefon, Breitbandanschluss oder Fernsehen. Rechnungen von Mobiltelefonen sind kein akzeptabler Adressnachweis.GemeindesteuerrechnungHaushaltsversicherungsrechnungBank-, Hypotheken- oder MaklerauszugUnterschriebenes und abgestempeltes Schreiben Ihrer Bank mit dem Briefkopf der Bank zur Bestätigung der AdresseKreditkartenauszug (nicht älter als sechs Wochen)Von der Regierung ausgestellte Briefe oder Auszüge: Zum Beispiel eine Grundsteuerrechnung, eine Bestätigung der Wohnanschrift durch die örtlichen Behörden oder ein Rentenbescheid. Es muss sich um ein offizielles Schreiben einer Behörde handeln.AufenthaltsgenehmigungFührerschein oder Personalausweis: Wenn Sie Ihren Führerschein oder Personalausweis als Identitätsnachweis verwenden, kann dieser nicht auch als Adressnachweis verwendet werden.Nur für UNGARN: ADRESSENKARTE, aus der die aktuelle Wohnanschrift hervorgehtBitte beachten Sie, dass MEXEM auch Dokumente akzeptiert, die nicht in englischer Sprache verfasst sind, dass es jedoch länger dauern kann, bis diese Dokumente übersetzt sind.
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