Warum wurde mein Auftrag wegen fehlender Handelsberechtigung abgelehnt, obwohl ich eine Berechtigung für ETFs habe?

Eröffnungsaufträge von Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die mit einem Produkt verbunden sind, das nicht der EU-Verordnung über verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsnehmer (PRIIPS) entspricht, werden abgelehnt. Die Verordnung soll das Verständnis für diese Produkte durch die Bereitstellung von Offenlegungsdokumenten, dem so genannten Key Information Document (oder "KID"), verbessern. Das KID enthält Informationen wie Kosten, Risiken und Leistung sowie eine Produktbeschreibung. Die Produkte, für die dies gilt, haben Renditen, die mit einem Referenzwert verbunden sind, und umfassen Derivate (Optionen und Futures), ETFs, ETNs, Fonds und bestimmte Schuldtitel. Sie gilt nicht für Aktien, Standardanleihen und Devisen. Aufträge werden abgelehnt, wenn der Emittent oder Hersteller des Produkts beschlossen hat, das für den Vertrieb des Produkts an im EWR ansässige Privatkunden erforderliche KID nicht bereitzustellen. Bitte beachten Sie: Die Beschränkung gilt nicht für bestehende Positionen, die der KID-Anforderung unterliegen und die Sie schließen möchten. Um eine ähnliche Position zu schließen, die Sie vor der Einführung der PRIIPS gehalten haben, verwenden Sie die Schaltfläche "Schließen", um einen Schließungsauftrag zu erstellen. Sobald eine im EWR ansässige Person für den Handel mit ETFs im Rahmen der PRIIPs zugelassen ist, kann eine weitere Genehmigung für "komplexe oder gehebelte börsengehandelte Produkte" erforderlich sein, um mit ETFs oder ETNs zu handeln. Siehe: Welche Genehmigungen benötige ich für den Handel mit komplexen oder hebelfinanzierten börsengehandelten Produkten? Einen allgemeinen Überblick über die PRIIPs-Regulierung finden Sie in der IBKR Knowledge Base. Siehe auch: Wie kann ich den Professional-Status für PRIIPs-Zwecke erlangen?

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